Eichenprozessionsspinner

Auch in diesem Jahr sind unsere Eichen auf dem Schulhof von den Eichenprozessionsspinnern befallen worden. Wir bemühen uns um eine Entsorgung der Nester. Bis dahin bitte die Absperrungen beachten, damit es nicht zu einem Hautkontakt zwischen Mensch und Raupe (bzw. ihren Härchen) kommt.


Griechenland-Fahrt 2026

Vom 19. bis zum 25. April haben 12 Schülerinnen und Schüler aus unseren drei 6. Klassen mit Frau Dörffel und Herrn Jarzebowski im Rahmen einer Erasmus+ Schule-Fahrt die 4. Grundschule in Nafplio auf dem Peloponnes besucht.

Den vollständigen Artikel zur Fahrt finden Sie hier.


Einführung des Lesebands

Seit dem 3.11.2025 haben wir ein Leseband an unserer Schule eingeführt. Alle Kinder lesen jeweils für 10 Minuten jeden Tag zu Beginn der 3. Stunde. Das Lesen findet unabhängig vom gerade unterrichteten Fach statt. Da das Lesen u.a. auch mit eigenen Büchern der Kinder durchgeführt wird, sollen die Lieblingsbücher mit in die Schule genommen werden. Die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen bringen bitte zusätzlich eine Plastiktüte mit, um das Buch vor den feuchten Schwimmsachen montags zu schützen. Ziel des Lesebands ist die stetige Verbesserung der Lesekompetenz unserer Schülerinnen und Schüler.

 


AGs im Schuljahr 2025 / 26

Die neuen Pflicht- und Wahl-AGs in diesem Schuljahr starten ab der 40. KW. Das Angebot finden sie hier. Bitte die Änderungen bei "Tanzen" und "Häkeln" beachten.


Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen kann, dann melden Sie Ihr Kind bitte in der Schule krank. Tun Sie das bitte bis 07:30 Uhr. Die Krankmeldung erfolgt hier.

Das Sekretariat ist telefonisch erst ab 8.30 Uhr zu erreichen.

Mit dem dritten Fehltag sind sie verpflichtet eine schriftlich Entschuldigung vorzulegen, die den Grund des Fehlens („Krankheit“) mitteilt. Diese schriftliche Entschuldigung können Sie per Post senden oder in den Briefkasten der Schule einwerfen.

Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für die gesamte Dauer seiner Abwesenheit mit. Andernfalls gelten die Fehltage als unentschuldigt.

Bei fünf unentschuldigten Fehltagen in einem Halbjahr müssen wir dem Schulamt eine Schulversäumnisanzeige übersenden.

Eine Entschuldigung vom Arzt benötigen Sie nur dann, wenn eine Attestpflicht für Ihr Kind besteht.

Rechtliche Grundlagen: Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht).


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Leserinnen und Leser,

 

 herzlich willkommen auf der Homepage der Grundschule im Taunusviertel. Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches Schuljahr 2025/2026. Dieses Schuljahr steht zunächst im Zeichen des 25jährigen Bestehens unserer Schule. Aus diesem Anlass werden wir am 26. September ein großes Sommerfest feiern, zu dem ich schon jetzt herzlich einlade.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Hanno Rüther

 

 

 


Sekretariat

 

Falls das Sekretariat telefonisch nicht erreichbar sein sollte, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

 

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Ein Interview mit den Lehrkräften unserer Schule
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