Handybenutzung

Handys und andere elektronische Geräte sind im ausgeschalteten Zustand in der Tasche aufzubewahren. Ein Klingeln des Handys und andere Nutzung in der Schule führt dazu, dass das Gerät von Lehrpersonen oder Erziehern eingezogen wird. Das eingezogene Gerät wird unter Zeugen ausgeschaltet bei der Schulleitung deponiert und muss von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Ein weiterer Verstoß führt zum Einziehen des Gerätes für 1 Woche.

Die elektronischen Geräte werden unter Zeugen ausgeschaltet und dann im Sekretariat deponiert (§62 (2) Schulgesetz).

Die Schule haftet nicht für den Verlust des Gerätes.